Info des Landratsamtes u.a. zur Ausbreitung des Coronavirus

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes, des Klinikums Fürstenfeldbruck sowie des Ärztlichen Kreisverbandes vom 26. März 2020:

Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind mit Stand 26.03.2020 250 Fälle einer bestätigten Infizierung mit dem Coronavirus dem Gesundheitsamt gemeldet. Leider gibt es seit 25.03.2020 auch 2 Tote.

Ziel aller Maßnahmen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, damit die Ressourcen des Gesundheitssystems auf lange Sicht ausreichen, um jedem die notwendige Behandlung zukommen lassen zu können. Das Gesundheitsamt informiert die ihm bekanntgewordenen Fälle und ermittelt – unter Mithilfe von nichtärztlichem Personal – nach Risikopriorisierung die engsten Kontaktpersonen und verordnet ihnen häusliche Quarantäne, damit sie im Falle einer Ansteckung den Virus nicht weitergeben. Diese engsten Kontaktpersonen melden sich bei neu aufgetretenen Beschwerden.

Die infizierten Personen befinden sich, soweit sie keiner stationären Behandlung bedürfen, in häuslicher Isolation. Sie bedürfen einer ärztlichen Führung. Falls sich ihr Zustand verschlechtert, muss der Arzt/die Ärztin über die weitere Behandlung, insbesondere über die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme, entscheiden. Die Ärzte und Ärztinnen des Gesundheitsamts haben auch diese Aufgabe, seit Ende Januar auch im Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, wahrgenommen. 

In Deutschland obliegt die Betreuung von Patienten und Patientinnen, die keiner stationären Behandlung bedürfen, den niedergelassenen Ärzten. Dies gilt auch bei meldepflichtigen Krankheiten wie COVID 19. Viele Hausärzte kümmern sich hervorragend um ihre Patienten und haben Methoden entwickelt, auch ohne Kontakt und Notwendigkeit einer Schutzausrüstung, die an vielen Stellen derzeit nicht vorhanden ist, etwa durch engmaschige telefonische Beratung, die Betreuung ihrer Patienten zu übernehmen. Es ist für das obengenannte Ziel – ausreichend Ressourcen für die jeweils notwendige Behandlung zu gewährleisten – von sehr hoher Bedeutung, dass die Hausärzte diese Aufgabe erfüllen. Eine Einweisung in die Brucker Kreisklinik darf, auch wenn diese gut gerüstet ist (siehe sogleich), nur stattfinden, wenn der Krankheitsverlauf so schwerwiegend ist, dass eine stationäre Behandlung unabdingbar ist. Das funktioniert aber nur, wenn die ärztliche Betreuung zu Hause gewährleistet ist. Die Hausärzte werden gebeten, nicht nur ihre eigenen Patienten, sondern auch weitere infizierte Personen als Patienten anzunehmen und zu betreuen. Der ärztliche Kreisverband arbeitet gerade an einem Konzept, die Corona-Patienten ambulant optimal zu versorgen und damit die Kliniken von den weniger schweren Fällen zu entlasten. Die Patienten sollen zusammengefasst in wenigen Praxen diagnostiziert und behandelt werden, um die ärztliche Versorgung bei sonstigen Erkrankungen nicht zu gefährden und um mit der wenig vorhandenen Schutzkleidung sparsam umzugehen.

Zur Situation in der Kreisklinik Fürstenfeldbruck

Das Klinikum hat sich mit großen Anstrengungen auf die Bewältigung der Corona-Epidemie vorbereitet. Neben der Isolierstation wurden die Beatmungskapazitäten erweitert. Durch frühzeitige Maßnahmen und ressourcensparendes Verhalten konnte ein mittelfristig ausreichender Bestand an medizinischem Material gesichert werden. Die Situation in der Kreisklinik ist deshalb nach wie vor gut. Es stehen derzeit – Stand 26.03.2020 - 94 freie Betten zur Verfügung. Mit Stand 26.03.2020 gibt es in der Klinik 9 positiv getestete Patienten. Am 25.03.2020 gab es den ersten Todesfall, ein 90jähriger Mann mit schweren Vorerkrankungen. Ein weiterer Patient, 87jährig, multimorbid, ist am 25.03.2020 zuhause verstorben.

Einsatz der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)

Seit 16.03.2020 gilt in ganz Bayern der Katastrophenfall. Dies bedeutet, dass die Landratsämter als örtliche Katastrophenschutzbehörden die Leitung des Einsatzes übernehmen, der Landrat ist der Chef aller Organisationen, die im Einsatz sind. Die FüGK im Landratsamt Fürstenfeldbruck hat am 16.03.2020 ihren Einsatz gestartet. Ihre Hauptaufgabe ist die Koordination der erforderlichen Maßnahmen mit den freiwilligen Hilfsorganisationen, die Verteilung der zentral beschafften Schutzausstattung insbesondere an die Kreisklinik, Alten- und Pflegeheime sowie an Pflegedienste. Außerdem erfolgt mehrmals täglich ein Abgleich der Infiziertenzahlen und der Bettenkapazität in der Kreisklinik mit der Regierung von Oberbayern.

Zu den Testungen:

Das Gesundheitsamt testet nur engste Kontaktpersonen der Kategorie 1, also Personen, die sehr engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, etwa Familienmitglieder. Seit dem 17. März 2020 betreibt das Landratsamt zudem mit Hilfe eines externen Dienstleisters eine Drive-Through-Teststation. Bis Stand 25.03.2020 wurden hier 491 Personen getestet. Von den bisher vorliegenden 350 Tests sind 22 positiv. Hintergrund für die schnelle Einrichtung dieser Teststation war die Tatsache, dass die Kapazitäten des eigentlich vorgesehenen Weges – eine Testung durch die Hausärzte oder durch die kassenärztliche Vereinigung (KVB) unter der Tel-Nr. 116117 – nicht ausreichten, um den Bedarf abzudecken. Zwischenzeitlich weitet die KBV ihre Testkapazitäten aus.

 




zurück zur Übersicht


» nach Oben

Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/28/2024
Quelle: