Aktuelles zur Wärmewende

Im Herbst 2023 hat die Bundesregierung zwei große Gesetze zur Wärmewende verabschiedet, die auch Hausbesitzerinnen und -besitzer betreffen und im Januar 2024 in Kraft getreten sind. Die beiden Gesetze sind das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung. Sie sind wichtige Werkzeuge für Treibhausgaseinsparungen bei Gebäuden. Aber was bedeutet das genau?

Das GEG, oder auch „Heizungsgesetz“, gilt für die Heizungen von Gebäuden und betrifft somit Hauseigentümerinnen und
-eigentümer. Es soll zu einem schrittweisen Austausch von fossilen Heizungen (zum Beispiel Öl und Gas) führen. Ab diesem Jahr dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut wer- den, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählt:

Sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, das heißt spätestens ab Sommer 2028, gilt das Gesetz für alle (nicht nur für Neubauten, sondern auch Bestandsgebäude). Funktionierende Heizungen dürfen bis 2044 zu 100 Prozent mit fossiler Energie betrieben und auch repariert werden. Wird eine neue Heizung nötig, muss sich an das neue Gesetz gehalten werden. Übergangweise dürfen noch fossile Heizungen eingebaut werden, zum Beispiel, wenn man auf einen Fernwärmeanschluss wartet.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Auftrag an die Kommunen: Die Stadt Fürstenfeldbruck muss, wie alle Städte unter 100.000 Einwohner, bis spätestens Juni 2028 eine sogenannte kommunale Wärmeplanung vorlegen. Bei der Erarbeitung werden Wärmebedarfe und Potenziale für erneuerbare Energien analysiert. Basierend darauf wird ein Zielszenario entwickelt, in welchen Gebieten welche Wärmeversorgung am sinnvollsten ist. An ihm kann man sich als Hauseigentümer orientieren. Kann ich mit einem Fernwärmeanschluss rechnen, oder muss ich für mich eine andere Lösung finden?

Bestehende Wärmenetze, wie das Fernwärmenetz der Stadtwerke, sollen laut Gesetz bis 2030 zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, bis 2040 zu 80 Prozent und ab 2045 zu 100 Prozent.

Was sind die Pläne der Stadt?

Die Stadtverwaltung möchte den Bürgerinnen und Bürgern so bald wie möglich Informationen zur Wärmeplanung geben und arbeitet eng mit den Stadtwerken zusammen. Durch die Haushaltssperre der Bundesregierung und dem damit einhergehenden Pausieren von Fördermitteln für Kommunen, liegen eigene, konkrete Planungen für eine Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung erst einmal auf Eis. Sobald es mehr Klarheit im Bund gibt und das Bundesgesetz ins bayerische Landesgesetz überführt wurde, sollen die Planungen wieder aufgenommen werden. Glücklicherweise wird derzeit im Auftrag des Landratsamtes ein Energienutzungsplan für alle Gemeinden des Landkreises erarbeitet, der 2025 schon aufzeigen wird, in welchen Gebieten welche Potenziale für erneuerbare Energien und Wärmenetze liegen. Die Stadtverwaltung möchte auf Grundlage dieses Energienutzungsplans dann eine konkrete Wärmeplanung entwickeln. Sie als Bürgerinnen und Bürger können also bereits nächstes Jahr mit ersten Ergebnissen rechnen.

Wer sich heute schon informieren will, kann dies bei der Klima- und Energieagentur KLIMA³ mit Sitz in Türkenfeld tun (E-Mail: buero@klimahochdrei.bayern, www.klimahochdrei.bayern). Hier gibt es Beratung und Informationen zum Energiesparen, Sanieren und zu Fördermitteln. Es werden auch zahlreiche Informati- onen zur Energiewende daheim angeboten (zum Beispiel Balkonkraftwerke, Wärmewende, Heizungsgesetz etc.).

Lucia Billeter, Klimaschutzbeauftragte




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/28/2024
Quelle: