Stadtjugendrat wird neu gewählt – Kandidaten bitte melden!Am 1. Januar 2025 beginnt die Amtszeit des nächsten Stadtjugendrates. Bereits jetzt werden für die Wahl am 1. Dezember Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wählbar sind alle Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Fürstenfeldbruck, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, d.h. maximal 22 Jahre alt sind. Um sich aufstellen zu lassen, muss eine Wahlvorschlagsliste ausgefüllt und von zehn wahlberechtigten Freundinnen oder Freunden, die in Fürstenfeldbruck wohnen, unterschrieben werden. Die Wahlvorschlagsliste gibt es im Download-Bereich. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 11. November, 18.00 Uhr, im Rathaus, Amt 5, Michael Maurer, eingegangen sein. Entweder per Post oder per E-Mail an michael.maurer@fuerstenfeldbruck.de. Wahl des Jugendgremiums Am 1. Dezember wird dann der Stadtjugendrat für die Jahre 2025/2026 gewählt. Den Wahlberechtigten wurde die Wahlbenachrichtigung per Post zugesandt. Allgemeines Der Stadtjugendrat ist eine Gruppe von elf Jugendlichen im Alter von 14 - 23 Jahren, die die Interessen der jungen Generation in Fürstenfeldbruck gegenüber der Stadt und den politischen Gremien vertritt. Die Sitze im Stadtjugendrat werden auf zwei Altersgruppen verteilt: Die Gruppe I (14 - 18 Jahre) erhält sechs, die Gruppe II (19 - 23 Jahre) fünf Sitze. Aufgrund der Anhebung der Altersgrenze auf 23 Jahren sind nun insgesamt 3.923 Jugendliche stimmberechtigt.
|